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Fahrevents 2010

Christen an Bord unter sich

Bavaria34-b

Private Interessengemeinschaft für Urlaube auf dem Wasser als Segel- oder Motoryachtevents

Initiatoren: Peter und Betty Hausmann - Im Münchgrund 16 - 77955 Ettenheim - Telefon 07822-789 575

Der eine denkt so...,der andere so...

Allgemeine Hinweise  / Hausordnung / besser: Schiffsordnung

Es widerstrebt uns, für alles und jedes Gesetze und Verordnungen aufzustellen. Statt dessen setzen wir lieber auf die ungeschriebenen Regeln der Zwischenmenschlichkeit und des Glaubenszeugnisses. Aus diesem Grund wollen wir uns im Folgenden nur auf das Notwendigste beschränken.                          Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmer, dass sie die hier aufgeführten Ordnungen gelesen haben und diesen zustimmen.

1. Wir sind eine für jede Reise neu zusammengestellte, private Interessengemeinschaft (im folgenden Teilnehmer genannt) ohne kommerzielle Ziele oder Gewinne.

2. Aus diesem Grund verzichten die Teilnehmer hinsichtlich der Reisekosten auf jegliche Regress- oder Schadensersatzansprüche, wenn unvorhersehbare Widrigkeiten eintreten oder Änderungen notwendig werden, an denen der Organisator (s. 1,3.) schuldlos ist. Hierzu könnten gehören: Wetter, Krankheit des Organisators oder anderer, Unfälle, notwendige Änderungen der Fahrroute oder eines geplanten Programms etc.

Der Organisator wird bei Krankheit alles Erdenkliche tun, einen Ersatzskipper zu stellen!

3. Peter Hausmann gilt als Privatperson und von der Reisegruppe als ehrenamtlicher Organisator eingesetzt. Er wird mit seiner langjährigen Erfahrung seine Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohl aller Teilnehmer wahrnehmen und versuchen, aus jeder Widrigkeit das Optimum für die Teilnehmer zu erwirken.

4. Das Miteinander an Bord, setzt ein normales Verständnis von Zwischenmenschlichkeit und Glaubenszeugnis voraus. Sollte es wider Erwarten hierüber zu ernsthaften Dissensen kommen (kam auf unseren bisherigen Törns nie vor!), entscheidet die einfache Mehrheit der Reiseteilnehmer, ob dies hinnehmbar ist oder ob der Teilnehmer von Bord gehen muss. Eine Erstattung der Törnkosten oder von Teilen davon, ist in einem solchen Fall nicht möglich.

5. Hinsichtlich der Ordnung an Bord und dem Umgang mit dem Schiff ist den Anweisungen des Skippers (Kapitän und oder seines Bevollmächtigten) Folge zu leisten. Übrigens eine international anerkannte Regel!

6. Der Konsum von Alkohol während der Reise geht grundsätzlich auf eigene Kosten und setzt Eigenverantwortung voraus. Für stets Betrunkene oder Randalierer gilt ggf. die Regelung unter 6.!

7. Das Rauchen innerhalb der Schiffsräume ist grundsätzlich nicht gestattet. Wer unbedingt rauchen muss, kann dies im Freien tun (ggf. den Skipper fragen, ob und wo!).

8. Pärchen werden in getrennten, Ehepaare (nach Möglichkeit) in gemeinsamen Kabinen untergebracht.

9. Die Mithilfe im Küchen- Putz- u. Einkaufsdienst, sowie ggf. an den Segeln und Leinen, sowie beim An-und Ablegen, ist für alle gesunden Teilnehmer obligatorisch und wird nicht vergütet. Behinderte, oder Teilnehmer mit eingeschränkter Kraft werden selbstverständlich von der Gemeinschaft entlastet.

10. Wir alle sind Teilnehmer aus unterschiedlichen Denominationen (überkonfessionell) und respektieren gegenseitig die sich daraus ergebenden Unterschiede in unserer Glaubensauffassung. Wir suchen das, was uns in Jesus vereint und meiden das Trennende. Deshalb werden wir uns untereinander nicht bemühen, den anderen zu einer bestimmten Lehrmeinung oder Hervorhebung zu „bekehren“.

11. Jeder kann sich so kleiden wie es ihm gefällt, jedoch muss das nicht übertrieben sexy sein.

12. Neben diesen dreizehn Regeln, gelten vor allem DIE ZEHN GEBOTE :-)!

WICHTIGER HINWEIS:                                                                                                                         Der Teilnehmerpreis ist so kalkuliert, dass alle Kosten (der Charter und der Verpflegung, Gebühren und Kraftstoffe) auf die jeweilige Teilnehmerzahl verteilt wurden. Da im Falle des Ausfalles eines gemeldeten Teilnehmers den anderen Crewmitgliedern keine Erhöhung zugemutet werden kann, gilt folgende Regel mit der Anmeldung als angenommen: Nach erfolgter Anmeldung und mündlicher oder schriftlicher Bestätigung gibt es von Seiten der Organisation keinen Verzicht auf die Teilnehmergebühr.

Es wird deshalb empfohlen, für einen Fall wie Krankheit o. Ä. ggf. eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

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